Richtlinien für Passagiere
Die nachstehenden Richtlinien stellen sicher, dass die Reise für alle an Bord sicher und geordnet verläuft. Der Kapitän trägt die oberste Verantwortung für Schiff, Ladung und Menschenleben und hat in allen sicherheitsrelevanten Situationen uneingeschränkte Befehlsgewalt. Alle Passagiere sind verpflichtet, den Anweisungen der Reederei und des Bordpersonals Folge zu leisten.

- Jeder Passagier ist verpflichtet, eine gültige Bordkarte mitzuführen und sich auf Verlangen des Bordpersonals auszuweisen.
- Alle erforderlichen Reisedokumente sind vom Passagier mitzuführen. Legt ein Passagier unzureichende Reise- oder sonstige Dokumente vor und entstehen der Reederei hierdurch zusätzliche Kosten oder Unannehmlichkeiten, ist der Passagier verpflichtet, diese Kosten zu tragen.
- Alle Passagiere, Fahrzeuge, Gepäckstücke und Handgepäck können einer Sicherheitskontrolle unterzogen werden – entweder im Terminal des Abfahrtshafens oder an Bord. Verweigert ein Passagier die Sicherheitskontrolle, kann ihm das Einschiffen verweigert werden; zudem werden die zuständigen Behörden informiert.
- Verhält sich ein Passagier störend, kann ihm das Einschiffen verweigert oder er im nächsten Hafen von Bord gebracht werden.
- Passagiere, die die Sicherheit des Schiffes, anderer Passagiere oder des Bordpersonals gefährden oder gegen die allgemeinen Verhaltensregeln verstoßen, können in Gewahrsam genommen werden.
- Der Konsum von alkoholischen Getränken, die von Land mitgebracht oder im Bordshop erworben wurden, ist an Bord untersagt. Zuwiderhandlungen führen zur Einbehaltung der betreffenden Getränke.
- Die im Buffetrestaurant angebotenen Speisen und Getränke sind ausschließlich zum Verzehr in den Restaurantbereichen bestimmt. Bei Mitnahme von Speisen oder Getränken wird der Preis der jeweiligen Mahlzeit erneut berechnet.
- Der Zutritt zum Buffetrestaurant ist nur ohne Outdoor-Bekleidung gestattet. Auf der Route Deutschland–Finnland ist der Zutritt zudem mit Gepäck nicht erlaubt.
- Der Verzehr von selbst mitgebrachten Speisen und Getränken ist in den Innen- und Außenbereichen von Deck 11 untersagt. Ausgenommen hiervon sind spezielle Diät- und Babynahrung.
- Haustiere dürfen sich ausschließlich in Haustierkabinen sowie in den hierfür vorgesehenen Bereichen (z. B. Deck 7) aufhalten. In öffentlichen Räumen und im Restaurant sind Haustiere nicht erlaubt, sofern nichts anderes angegeben ist. Sie sind stets an der Leine zu führen oder in einer Transportbox unterzubringen. Jeder Tierhalter ist dafür verantwortlich, dass sein Tier andere Passagiere nicht stört.
- Offenes Feuer (z. B. Kerzen, Campingkocher) ist an Bord strikt untersagt. Die Nutzung von Kochplatten, Kaffeemaschinen, Wasserkochern, Toastern oder sonstigen elektrischen Geräten zur Speisenzubereitung, die von Passagieren mitgebracht wurden, ist verboten. Kochen oder Erwärmen von Speisen in den Kabinen ist nicht gestattet. Das Bordpersonal ist berechtigt, die genannten Geräte bei Nutzung vorübergehend zu konfiszieren. In diesem Fall werden die Geräte dem Passagier 30 Minuten vor Ankunft an der Information zurückgegeben.
- Rauchen und die Nutzung von E-Zigaretten sind in den öffentlichen Bereichen des Schiffs nicht gestattet. Erlaubt ist dies ausschließlich an den hierfür vorgesehenen und gekennzeichneten Plätzen.
- Der Aufenthalt auf dem Autodeck ist während der Überfahrt untersagt.
- Gruppenleiter sind für das Verhalten ihrer Gruppe verantwortlich und haben sicherzustellen, dass die Richtlinien eingehalten werden.
- In den Kabinenbereichen ist zwischen 22:00 und 08:00 Uhr Rücksicht auf andere Passagiere zu nehmen; lautes Verhalten ist zu vermeiden.
- Das in den Kabinen befindliche Mobiliar (z. B. Kissen, Decken, Handtücher, Stühle sowie weiteres Eigentum der Reederei) darf weder beschädigt noch verunreinigt oder vom Schiff entfernt werden. Diebstahl, Einbruch, Betrug oder andere strafbare Handlungen werden stets zur Anzeige gebracht. Für Verunreinigungen wird gemäß Preisliste eine Gebühr erhoben.
- Die Beschädigung von Brandschutzausrüstung sowie jeglicher lebensrettender oder sicherheitsrelevanter Ausrüstung an Bord stellt eine Straftat dar und wird zur Anzeige gebracht. Täter werden nach dem Anlegen im Hafen der Polizei übergeben.
- Passagiere, die Eigentum der Reederei beschädigen, entwenden oder anderweitig Schaden verursachen, sind verpflichtet, Ersatz zu leisten. Passagiere, die eine Kabine teilen und unter derselben Buchungsnummer reisen, haften gesamtschuldnerisch für Schäden, die in der Kabine entstehen.
- Deckpassagieren steht ein gesonderter Ruheraum zur Verfügung. Das Übernachten in Kabinen oder anderen Räumen ist nicht erlaubt.
- Das Überbordwerfen von Gegenständen ist strengstens untersagt.
Jeder Reisende (d. h. jede an Bord befindliche Person, die nicht zum Schiffspersonal gehört) ist verpflichtet, die vorstehend genannten Anweisungen an Bord sowie im Terminal die Bestimmungen des finnischen Seegesetzes § 15 Abs. 4, des schwedischen Seegesetzes § 15 Abs. 7, des International Ship and Port Facility Security Code (ISPS-Code), der EG-Verordnung Nr. 725/2004 sowie die einschlägigen Rundschreiben der finnischen und schwedischen Seefahrtsbehörden zu beachten.
4.9.2025