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Teilnahmebedingungen Gewinnspiel Carado x Finnlines

Gewinne eine Fährüberfahrt von Travemünde nach Helsinki und zurück mit Finnlines sowie einen Camper von Carado für 21 Tage.


Gewinnspiel-Laufzeit: 15.10.2026 um 09:00 Uhr bis 25.10.2026 um 23:59 Uhr

Gewinne:

Verlost wird ein gemeinsamer Hauptgewinn für zwei Personen, bestehend aus:

  • einer Fährüberfahrt von Travemünde nach Helsinki und zurück mit einem Camper, Unterbringung in einer Außenkabine (nach Verfügbarkeit) inklusive Vollverpflegung;
  • der Überlassung eines Carado Campers für einen zusammenhängenden Zeitraum von 21 Tagen;
  • der Servicekostenpauschale für das Fahrzeug;
  • einer unbegrenzten Kilometeranzahl;
  • einem Campingtisch mit zwei Campingstühlen;
  • einer gefüllten Gasflasche.

Hin- und Rückfahrt mit der Fähre müssen innerhalb der nachfolgend aufgeführten Finnlines Reisesaisons I oder II stattfinden. Unabhängig von den aufgeführten Saisonzeiten sind eine An- oder Abreise mit der Fähre sowie eine Überlassung des Campers im Juli und August ausgeschlossen. Einzelne Abfahrten können auch innerhalb der Reisesaisons I und II von der Einlösung ausgeschlossen sein.

2026
Saison I: 1.1.–31.5. und 1.9.–31.12.
Saison II: 1.6.–14.6. und 10.–31.8.

2027
Saison I: 1.1.–6.6. und 30.8.–31.12.
Saison II: 7.6.–13.6. und 9.8.–29.8.

2026
Saison I: 1.1.–31.5. und 7.9.–31.12.
Saison II: 1.6.–5.7. und 1.–6.9.

2027
Saison I: 1.1.–13.6. und 6.9.–31.12.
Saison II: 14.6.–11.7. und 30.8.–5.9.

Die Buchung der Fährüberfahrten und die Überlassung des Campers erfolgen nach vorheriger Abstimmung und vorbehaltlich der jeweiligen Verfügbarkeiten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisezeitraum, eine bestimmte Abfahrt, eine bestimmte Kabine oder ein bestimmtes Fahrzeugmodell besteht nicht.

Die Fährreise und die Fahrzeugüberlassung müssen spätestens am 31.12.2027 beendet sein.

Für die Überlassung und Nutzung des Campers gelten ergänzend die separaten Bedingungen der Carado GmbH zur Fahrzeugüberlassung.

§ 1 Das Gewinnspiel

  1. Das Gewinnspiel wird von der Finnlines Deutschland GmbH, Einsiedelstraße 43-45 in 23554 Lübeck durchgeführt.
  2. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, müssen die Teilnehmer folgende Schritte ausführen:
    Den Instagram-Kanälen @finnlinesdeutschland @carado_official und @evolumina folgen und einen Travel-Buddy in den Kommentaren markieren.
  3. Die Teilnahme ist auch ohne den Kauf einer Ware oder Dienstleistung von der Finnlines Deutschland GmbH möglich.
  4. Mit der Teilnahme verpflichten sich die Teilnehmer, diese Regeln und die Entscheidungen bezüglich der Verlosung und der Bedingungen auf der Teilnahmeseite einzuhalten.
  5. Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram oder Meta und wird in keiner Weise von Facebook, Instagram oder Meta gesponsert, unterstützt, organisiert oder verwaltet. Ansprechpartner und Verantwortlicher ist ausschließlich die Finnlines Deutschland GmbH.

§ 2 Teilnehmer

  1. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 21 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.
  2. Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen.
  3. Eine Teilnahme ist einmalig möglich.

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel

  1. Mitarbeiter der Finnlines Deutschland GmbH (inkl. allen Unternehmen der Gruppe) und der teilnehmenden Partner sowie alle Familienmitglieder ersten und zweiten Grades der Mitarbeiter sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
  2. Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Finnlines Deutschland GmbH das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
  3. Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Ggf. kann in diesen Fällen auch der Gewinn nachträglich aberkannt und zurückgefordert/Schadenersatz verlangt werden.

§ 4 Durchführung und Abwicklung

  1. Die Durchführung des Gewinnspiels obliegt der Finnlines Deutschland GmbH.
  2. Unter den Teilnehmern wird der Gewinner durch Los ermittelt.
  3. Der Gewinner wird von der Finnlines Deutschland GmbH per Privatnachricht kontaktiert. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von sieben Tagen nach der Benachrichtigung zurück, verfällt der Gewinnanspruch und es wird ein neuer Gewinner ausgelost.
  4. Der Gewinn ist nicht übertragbar und nicht veräußerbar. Eine Barauszahlung des Wertes des Gewinns ist nicht möglich.
  5. Der Versand des Reisegutscheins wird von der Finnlines Deutschland GmbH übernommen.

§ 5 Beendigung des Gewinnspieles

  1. Die Möglichkeit zur Teilnahme (Einsendeschluss) besteht bis zu dem Datum, das auf dieser Seite zum Gewinnspiel angegeben ist. Mit diesem Tag ist das Gewinnspiel beendet.
  2. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Finnlines Deutschland GmbH das Gewinnspiel abbrechen und/oder beenden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulationen oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spieles nicht gewährleistet werden kann. Die Teilnehmer werden über die Spielunterbrechung/die Spielbeendigung informiert. Sofern eine derartige Beendigung durch das schuldhafte Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann die Finnlines Deutschland GmbH von dieser Person für den entstandenen Schaden Schadenersatz verlangen.

§ 6 Haftung

  1. Die Finnlines Deutschland GmbH wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen, die nicht im Zusammenhang mit dem Gewinn stehen, frei.
  2. Die Benachrichtigung erfolgt über das Instagram-Profil, mit dem am Gewinnspiel teilgenommen wurde.
  3. Die Finnlines Deutschland GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, durch Störungen der technischen Anlagen und des Services, durch unrichtige Inhalte, den Verlust oder die Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Gewinnspiel entstehen können, es sei denn, solche Schäden wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.

§ 7 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels, zur Ermittlung und Benachrichtigung des Gewinners sowie zur Gewinnabwicklung verarbeitet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
  2. Für die Abstimmung und Durchführung der Fahrzeugüberlassung können die hierfür erforderlichen Kontaktdaten des Gewinners an die Carado GmbH übermittelt werden.
  3. Eine darüber hinausgehende Nutzung zu Werbezwecken erfolgt nicht ohne gesonderte Einwilligung.
  4. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels nicht mehr erforderlich sind und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  5. Weitere Informationen, insbesondere zu den Betroffenenrechten, enthält die Datenschutzerklärung der Finnlines Deutschland GmbH: https://www.finnlines.com/company/data-privacy/.

§ 9 Sonstiges

  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Diese Teilnahmebedingungen und die Rechtsbeziehungen zwischen den Teilnehmern und der Finnlines Deutschland GmbH unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.

VI. Gegenstand des Gewinns

  1. Hauptgewinn: 21-tägiger Wohnmobilmiete

Verlost wird eine Fahrzeugüberlassung eines Carado Freizeitfahrzeugs für einen Zeitraum von 21 Tagen. Im Gewinn inkludiert sind die Servicekostenpauschale, sowie eine unbegrenzte Kilometeranzahl. Darüber hinaus ist das Fahrzeug wie folgt ausgestattet:

  • Campingtisch mit 2 Campingstühlen
  • 1 gefüllte Gasflasche

Nicht im Gewinn inkludiert sind alle weiteren Gegenstände und Kosten, die über die reine Fahrzeugüberlassung hinausgehen, auch wenn sie im Zusammenhang mit dieser genutzt werden bzw. entstehen. Nicht im Gewinn enthalten sind insbesondere:  

  • Camping-Zubehör (wie z.B. Geschirr, Bettwäsche, etc.),
  • Benzinkosten, Ad-Blue, Scheibenwischwasser
  • Kosten zur Nutzung zahlungspflichtiger Straßen (Autobahn-Vignetten, Mautgebühren, etc.),
  • Camping- und Stellplatzgebühren
  • Eintrittsgelder, Verpflegung sowie sämtliche persönliche Ausgaben
  • Die Anreise / Rückreise nach zur Abholung des Wohnmobils.

Das Fahrzeug ist entsprechend dem gesondert abzuschließenden Fahrzeugüberlassungsvertrags haftpflicht-, teil- und vollkaskoversichert. Im Schadensfall hat der Gewinner ungeachtet etwaiger sonstiger Ansprüche von Carado entsprechend den aktuellen Versicherungsbedingungen die jeweilige Selbstbeteiligung zu tragen. Zusätzlich bestehen eine Insassenunfallversicherung sowie ein Auslandsschutzbrief.

Für die Fahrzeugsüberlassungsmiete gelten die Mietbedingungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der EHG Leutkirch

Mietbedingungen (Auszug):

  • Miete möglich ab 21 Jahren
  • Mind. 1 Jahr im Besitz des Führerscheins
  • Hinterlegung einer Kaution von 1.500 €
  • Mietbedingungen können außerhalb von Deutschland abweichen

  1. Eine Auszahlung eines Gewinns in bar, in Sachwerten, dessen Tausch oder Übertragung auf andere Personen ist ausgeschlossen. Der Gewinner kann auf den Gewinn verzichten. In diesem Fall behält sich Carado bzw. Finnlines vor, einen neuen Gewinner zu ziehen.

X. Gewinnübergabe Mietfahrzeug

Zur Annahme des Gewinns hat der Gewinner 7 Tage Zeit sich bei Finnlines per Instagram Direktnachricht zu melden. Anschließend hat der Gewinner Zeit, den Gutschein und Fahrzeugmiete bis zum 31.12.2027 einzulösen. Für mögliche Mehrkosten kommt der Gewinner selbst auf. Ein möglicherweise verbleibender Gutschein-Restbetrag kann nicht ausbezahlt werden.

Zudem ist zur Annahme des Gewinns ein Fahrzeugüberlassungsvertrag, der die Mietbedingen enthält mit Carado abzuschließen. Mit dem Fahrzeugüberlassungsvertrag wird unter anderem auch vereinbart welche Personen das Fahrzeug führen dürfen, dass diese mindestens 1 Jahr im Besitz eines Führerscheins sein müssen und an einem Termin zur Einweisung in den korrekten Umgang mit dem Fahrzeug teilnehmen müssen.

Der Überlassungszeitraum wird nur am Stück gewährt und kann nicht geteilt werden. Der genaue Zeitraum der Fahrzeugüberlassung wird unter Abstimmung zwischen Carado und dem Gewinner mit dem Fahrzeugüberlassungsvertrag festgelegt. Der Gewinn ist nicht in den Juli und August einlösbar und muss bis spätestens 31.12.2027 eingelöst werden, ansonsten verfällt der Gewinn.

Der Gewinner hat kein Recht, den Gewinn zu einem bestimmten Termin einzufordern. Die Einlösung des Gewinns kann nur vorbehaltlich der Verfügbarkeit eines entsprechenden Fahrzeuges erfolgen.

Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs wird mit dem Fahrzeugüberlassungsvertrag vereinbart und erfolgt am nächstgelegenen Hauptbahnhof des Gewinners innerhalb von Deutschland. Das Fahrzeug wird mit vollem Kraftstofftank übergeben. Nach der Reise muss das Fahrzeug wieder vollbetankt, mit entleertem WC und gesäubertem Innenraum am selbigen Hauptbahnhof wie bei Übergabe zurückgegeben werden.

Kann der Gewinn aus Gründen, die der Gewinner zu vertreten hat, nicht übergeben werden, entfällt der Gewinnanspruch.

XII. Haftung

Für eine Haftung von Carado auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen:

Carado haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

Ferner haftet Carado für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen. In diesem Fall haftet Carado jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Carado haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

Soweit die Haftung von Carado ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Carado.

Soweit sich Ansprüche aufgrund oder im Zusammenhang mit einer verlosten Reise bzw. einzelnen Reiseleistungen ergeben, haftet Carado hierfür nicht.

Carado kann insbesondere für jegliche technischen Störungen, insbesondere Ausfälle des Netzwerks, der Elektronik oder der Computer nicht verantwortlich gemacht werden. Carado und Finnlines haften nicht für die Verfügbarkeit von Instagram bzw. Meta und die dort verwendete Kommentarfunktion und kann nicht für dort auftretende technische Störungen haftbar gemacht werden.

Der Teilnehmer bestätigt und gewährleistet gegenüber Carado, dass sein Beitrag im Rahmen des Gewinnspiels nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstößt (z.B. Marken-, Namens-, Urheber-, Datenschutz- oder Jugendschutzrecht). Er verpflichtet sich insbesondere auch, vor dem Einstellen von Texten, Bildern oder anderen Inhalten die gesetzlich erforderlichen Einwilligungen der Beteiligten/Betroffenen/Berechtigten, beispielsweise der Fotografen oder der abgebildeten oder genannten Personen, einzuholen. Der Teilnehmer stellt Carado von etwaigen Ansprüchen Dritter, die aus einem Verstoß gegen diese Verpflichtungen folgen, frei und erklärt sich damit einverstanden, Carado alle daraus entstehenden Schäden zu ersetzen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.