1. BEFÖRDERUNGSVERTRAG: ALLGEMEINE BEDINGUNGEN UND PARTEIEN
Der Beförderer auf den Strecken Helsinki-Travemünde v.v. und Naantali-Långnäs-Kapellskär v.v. ist Finnlines Plc, Helsinki, Finnland. Der Beförderer auf der Strecke Malmö-Travemünde v.v. und Malmö-Swinemünde v.v. ist Rederi AB Nordö-Link, Schweden.
(Finnlines Plc und Rederi AB Nordö-Link werden im Folgenden gemeinsam und einzeln jeweils als “Beförderer” bezeichnet; ein Passagier wird im Folgenden auch als “Kunde” bezeichnet.).
Der diese Allgemeinen Bedingungen enthaltende, durch die Buchungsbestätigung/das Ticket dokumentierte Beförderungsvertrag wird zwischen dem Beförderer und dem Passagier abgeschlossen.
Der Beförderer ist berechtigt, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Diese von Zeit zu Zeit Änderungen unterliegenden Bedingungen sind auf den Beförderungsvertrag zwischen dem Beförderer und dem Passagier anzuwenden.
2. ANWENDUNGSBEREICH
Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen und die in Klausel 17 unten genannten gesetzlichen Bestimmungen finden auf die Beförderung von Passagieren und ihres Gepäcks über See Anwendung (inklusive Handgepäck, sonstige mitgeführte Gegenstände und/oder Fahrzeuge und Wohnwagen, die vom Beförderer ohne ein gesondert ausgestelltes sonstiges Transportdokument befördert werden). Die Beförderung über See umfasst den Zeitraum, in dem sich der Passagier mit seinem Gepäck nach dem Einchecken im geschlossenen Terminalbereich im Abfahrtshafen aufhält, seinen Aufenthalt an Bord und im geschlossenen Terminalbereich im Ankunftshafen. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten nicht für den Verkauf von Pauschalreisen durch den Beförderer oder für seine Tätigkeit als Reiseveranstalter.
Auf der Strecke Naantali-Långnäs-Kapellskär v.v. und Swinemünde-Malmö v.v. werden nur Passagiere mit Fahrzeugen befördert.
3. BUCHUNGEN
Buchungen können über den Online Service oder die Call Center von Finnlines oder Partner-Reisebüros getätigt werden.
Online-Buchung bei Finnlines www.finnlines.com
Finnland: Finnlines Passenger Services, Telefon + 358 9 231 43 100, E-Mail: passenger@finnlines.com
Deutschland: Finnlines Passagierdienst (Finnlines Deutschland GmbH), Telefon + 49 451 1507 443, E-Mail: passagierdienst@finnlines.com
Schweden: Finnlines Passenger Services, Telefon +46 771 340 900, E-Mail: passenger@finnlines.com
Polen: Finnlines Passenger Services, Telefon +48 58 53 59 149, E-mail passenger@finnlines.com
ANGABEN ZU PASSAGIEREN: Bei der Buchung müssen die folgenden Informationen zu allen Passagieren zur Verfügung gestellt werden: Nachname, Vorname(n), Geschlecht, vollständiges Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit; der Passagier muss den Beförderer außerdem über alle Behinderungen informieren, die bei Rettungsmaßnahmen von Bedeutung sein könnten (gesetzlich vorgeschriebene Passagierregistrierung). Außerdem muss eine Telefonnummer, unter der der Passagier während der Reise erreicht werden kann, sowie eine E-Mail- und postalische Adresse angegeben werden. Die personenbezogenen Daten der Passagiere werden entsprechend den geltenden Gesetzen behandelt.
ANGABEN ZU FAHRZEUGEN: Falls ein Fahrzeugplatz gebucht wird, sind die folgenden Angaben zu machen: Kennzeichen, Fahrzeugtyp und Abmessungen des Fahrzeugs einschließlich zusätzlicher Beladungen, die sich auf die Abmessungen auswirken. Alle Preise, die in Broschüren und Webseiten von Finnlines angegeben sind, gelten lediglich für nichtkommerzielle Personenkraftwagen. Falls beim Check-in festgestellt wird, dass die bei der Buchung angegebenen Abmessungen überschritten werden oder das Fahrzeug kein Personenkraftwagen sondern ein Frachtfahrzeug ist, wird versucht werden, dem Fahrzeug einen neuenPlatz zuzuweisen; dem Kunden wird in diesem Fall eine zusätzliche Gebühr nach der Personenkraftwagen oder Frachtpreisliste in Rechnung gestellt. Der Beförderer kann jedoch nicht garantieren, dass ein neuer Platz zur Verfügung steht. Pro Passagier mit gültiger Fahrerlaubnis darf nur ein Fahrzeug an Bord gebracht werden. Fahrzeuge, die Güter zu kommerziellen Zwecken transportieren, und Fahrzeuge, die für denTransport von Waren registriert sind, sowie Busse mit 1 bis 2 Fahrern, aber ohne Passagiere, werden als Fracht betrachtet.
HAUSTIERE: siehe nachstehende Klausel 8.
SCHÄDLICHE UND GEFÄHRLICHE STOFFE: Die Beförderung schädlicher und gefährlicher Stoffe als Gepäck oder als Hand-/ Kabinengepäck ist verboten; ausgenommen davon sind Gasbehälter, die an einem Wohnwagen/Wohnmobil angeschlossen sind. Die Ventile der Gasbehälter müssen während des gesamten Aufenthalts an Bord geschlossen bleiben.
SCHUSSWAFFEN UND MUNITION: Auf bestimmten Strecken hat der Passagier die Möglichkeit,Schusswaffen und Munition für den persönlichen Gebrauch zu transportieren. Transportarrangements von Schusswaffen und Munition müssen bei der Buchung vereinbart werden. Nach der Buchung wird dem Passagier/der Passagierin eine schriftliche Verpflichtungserklärung übersandt, mit der er/sie sich verpflichtet, die innerstaatlichen und internationalen Gesetze zu Schusswaffen und die Anweisungen des Kapitäns zu befolgen. Des Weiteren verpflichtet sich der Passagier/die Passagierin schriftlich, die Schusswaffen und Munition an einem verschlossenen Platz auf dem Autodeck aufzubewahren, zu dem lediglich er/sie Zugang hat. Falls notwendig kann der Kapitän auf bestimmten Strecken den Transport von Schusswaffen und Munition ablehnen. Falls der Kapitän entschieden hat, auf einer bestimmten Strecke dem Passagier nicht den Transport von Schusswaffen und Munition zu gestatten, kann der Beförderer dafür nicht haftbar gemacht werden.
4. ZAHLUNGS-, ÄNDERUNGS- UND STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
Zahlungs-, Änderungs- und Stornierungsbedingungen einer Buchung werden auf der Grundlage der gebuchten Ticketkategorie und Strecke bestimmt.
Die beiden Ticketkategorien sind “Special” und “Standard” (auch als Tickets der “Special”-Kategorie und der “Standard”-Kategorie bezeichnet). Die Preise der Tickets der “Special”-Kategorie sind vom gebuchten Datum und der verfügbaren Kapazität der gewünschten Abfahrt zum Zeitpunkt der Buchung abhängig. Die Anzahl der Tickets der “Special”-Kategorie ist begrenzt; sie können nicht für Gruppenbuchungen verwendet werden. Tickets der “Special”-Kategorie werden nur so lange verkauft, bis der Check-in für die betreffende Abfahrt beginnt. Die festen Standardpreise sind vom gewünschten Abfahrtsdatum abhängig und gelten, solange auf der gewünschten Abfahrt Plätze verfügbar sind.
Alle Änderungen und Stornierungen von Buchungen sind bei dem Unternehmen vorzunehmen, bei dem die ursprüngliche Buchung erfolgte und bezahlt wurde oder wird. Änderungs- oder Stornierungsanfragen werden am Tag ihres Eingangs registriert. Anfragen per E-Mail, welche an Feiertagen, Wochenenden und zu anderen Zeiten außerhalb der Geschäftszeiten eingehen, werden als am darauffolgenden Arbeitstag eingegangen registriert.
Auf früheren Beförderungsverträgen zwischen dem Beförderer und dem Kunden basierende überfällige Rechnungen sind vor der Abfahrt zu begleichen.
Mit der Bestätigung der Buchung (Zahlung) oder der Inanspruchnahme der Dienste des Beförderers stimmt der Passagier den in diesem Dokument festgelegten Bedingungen zu.
4.1 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Tickets der Special-Kategorie sind sofort bei Buchung zu bezahlen.
Für Tickets der Standard-Kategorie gelten die folgenden Zahlungsbedingungen:
Buchungskanal:
Finnlines-Buchungssystem
Route: Alle Routen
Zahlungszeitraum: sofort bei Buchung
Buchungskanal:
Passagierdienst von Finnlines über Telefon, E-Mail, am Check-in oder über Reisebüros
Helsinki–Travemünde-Route Zahlungszeitraum: 30 Tage vor Abfahrt / sofort falls weniger als 30 Tage vor Abfahrt.
Naantali–Långnäs–Kapellskär-Route, Malmö–Travemünde-Route und Malmö-Swinemünde-Route
Zahlungszeitraum: 10 Tage vor der Abreise und bei der Buchung, wenn die Buchung weniger als 10 Tage vor der Abreise erfolgt.
Falls in einer Buchung beide Ticketkategorien enthalten sind, richten sich die Zahlungsbedingungen der Buchung nach den strengeren Bedingungen für Tickets der “Special”-Kategorie. Falls mehrere Strecken in einem Ticket der “Standard”-Kategorie gebucht werden, wird die Zahlung gemäß des ersten Reisedatums der Buchung fällig.
4.2 ÄNDERUNGSBEDINGUNGEN
Der Passagier kann an Tickets der Special-Kategorie keinerlei Änderungen vornehmen.
Änderungen an Tickets der Standard-Kategorie können unter den folgenden Bedingungen vorgenommen werden:
Route
Helsinki–Travemünde
Vor der Abfahrt | Kosten / bei jeder Änderung |
mindestens 30 Tage | keine Kosten |
weniger als 30 Tage | 30 € |
Route
Travemünde–Malmö, Swinemünde–Malmö und Kapellskär–Långnäs–Naantali
Vor der Abfahrt | Kosten / bei jeder Änderung |
mindestens 10 Tage | keine Kosten |
weniger als 10 Tage | 15 € |
Bei Buchungen zu Standardpreisen können Datum, Strecke und Person des Reisenden geändert werden. Tickets der “Standard”-Kategorie können nicht in Tickets der “Special”-Kategorie umgetauscht werden; in bereits erfolgten Buchungen in Anspruch genommene spezielle Angebote können nicht geändert werden. Bei Vornahme von Änderungen wird dem Kunden eine mögliche Fahrpreiserhöhung in Rechnung gestellt. Falls der Betrag der Buchung geringer ausfällt, wird dem Kunden die in den Geschäftsbedingungen angegebene Stornogebühr in Rechnung gestellt (siehe nachstehende Ziffer 4.3). Falls die Buchung geändert und später storniert wurde, werden die Stornogebühren berechnet, als ob die ursprüngliche Buchung am Stornierungsdatum storniert worden wäre. Änderungen der Buchung können nicht vorgenommen werden, nachdem der Check-in für die entsprechende Abfahrt begonnen hat. Tickets der “Standard”-Kategorie können höchstens zweimal geändert werden; die Buchung kann höchstens um zwölf Monate ab dem ursprünglichen Abfahrtsdatum verschoben werden.
4.3 STORNIERUNGSBEDINGUNGEN
Tickets der Special-Kategorie sind nicht erstattungsfähig.
Tickets der Standard-Kategorie können zu folgenden Bedingungen storniert werden:
Route
Travemünde–Helsinki
Tage vor Abfahrt | Stornogebühr / Stornierung |
---|---|
mindestens 30 Tage | keine Gebühr |
29–15 Tage | 25 % |
14–2 Tage | 50 % |
weniger als 48 Stunden | 100 % |
Route
Travemünde–Malmö, Swinemünde–Malmö und Kapellskär–Långnäs–Naantali
Tage vor Abfahrt | Stornogebühr / Stornierung |
---|---|
mindestens 10 Tage | keine Gebühr |
9–5 Tage | 25 % |
4–2 Tage | 50 % |
weniger als 48 Stunden | 100 % |
Die Stornogebühr wird von dem dem Kunden zu erstattenden Betrag abgezogen, wenn eine Buchung ganz oder teilweise storniert wird oder sich der Gesamtbetrag der Buchung reduziert. Die Stornogebühr berechnet sich aus der Differenz zwischen der ursprünglichen Reservierung und der verbleibenden geänderten Reservierung. Falls in einer Buchung mit mehreren Etappen die erste oder mehr als eine Etappe storniert wird, entfallen die 20 % Rückfahr- oder Mehrstrecken-Ermäßigung auf die verbleibende erste Strecke. Bei Nichtantritt der Reise (“no-show”) erfolgt keine Rückerstattung. Bei einer Buchung mit mehreren Etappen werden nach der “no-show”-Etappe alle weiteren Etappen annulliert; eine Rückerstattung erfolgt nicht. Falls eine Reise nicht storniert wurde, erfolgt keine Rückerstattung. Es ist nicht möglich, den Rückreiseteil einer Kurzreise-Buchung („Cruise“) zu stornieren.
Zusätzlich zu der möglichen Stornogebühr wird pro Buchung vom erstatteten Betrag eine Kostenpauschale von 15 Euro abgezogen.
4.4 BUCHUNGEN MIT ANGEBOTSCODE
Buchungen mit ANGEBOT-Codes müssen im Voraus gebucht und bezahlt werden. Beim Check-in im Hafen werden keine Rabatte gewährt; eine spätere Rückerstattung erfolgt nicht. Pro Buchung ist nur eine Art von Rabatt möglich. Dessen ungeachtet ist der Star Club-Rabatt zusätzlich zu bereits ermäßigten Tarifen erhältlich. Auf Verlangen müssen Unterlagen vorgelegt werden, mit denen die Berechtigung zu einem Rabatt nachgewiesen wird. Die Anzahl der ermäßigten Plätze ist begrenzt.
5. PREIS- UND FAHRPLANÄNDERUNGEN
Der Beförderer behält sich das Recht vor, Preis- und Fahrplanänderungen ohne Vorankündigung vorzunehmen. Die in den Fahrplänen angegebenen Zeiten (Abfahrts-, Ankunfts- und Reisezeit auf See) können nicht garantiert werden. Der Beförderer übernimmt unabhängig von deren Natur oder Art keine Haftung für Schäden oder Kosten, die dem Passagier in Folge solcher Änderungen entstehen, soweit diese wetterbedingt oder auf andere Formen höherer Gewalt zurückzuführen sind. Zur Haftung des Beförderers siehe nachstehende Klauseln 13 und 17.
6. TARIFE FÜR JUGENDLICHE UND KINDER
Die Tarife für Jugendliche und Kinder gelten für Jugendliche (Alter 13 – 17 Jahre) oder Kinder (Alter 0-12 Jahre), die mit ihren Eltern oder ihrem Erziehungsberechtigten (in der gleichen Kabine) reisen. Eine Person, die mit einem Kind im Alter von 0 – 12 Jahren über Nacht reist, muss immer eine eigene Kabine buchen. Alleinreisende Jugendliche zahlen den vollen Erwachsenentarif. Kinder im Alter von 0 – 12 Jahren dürfen nicht alleine reisen. Alleinreisende Jugendliche im Alter von 13 – 17 Jahren benötigen eine schriftliche Erlaubnis eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten.
7. GRUPPEN
Für Gruppen gelten gesonderte Zahlungs-, Änderungs- und Stornierungsbedingungen. Als Gruppe werden zehn Personen angesehen, die den Gruppentarif für Erwachsene und/oder den Tarif für Jugendliche (Alter 13 – 17 Jahre) zahlen. Alle Mitglieder einer Gruppe müssen am selben Tag abfahren und am selben Tag die Rückreise antreten sowie in einer einzigen Rechnung erfasst sein. Ausführliche Bedingungen werden bei der Bekanntgabe der Gruppentarife mitgeteilt. Die Gruppentarife sind in der Finnlines Buchungszentrale erhältlich.
8. HAUSTIERE
Eine mit einem Haustier reisende Person muss eine Haustierkabine reservieren und alle Haustiere müssen bei der Buchung angegeben werden. Jedes Schiff hat eine begrenzte Anzahl von Kabinen für Passagiere, die mit Haustieren reisen. Pro Kabine sind nicht mehr als zwei Haustiere erlaubt. Falls der Passagier im Voraus keine Haustierkabine gebucht hat, kann der Beförderer nicht garantieren, dass der Passagier wie gebucht reisen kann, falls keine Haustierkabinen mehr verfügbar sind. Falls keine Haustierkabinen verfügbar sind, kann der Passagier nicht wie gebucht reisen; in diesem Fall gilt die Buchung als vom Passagier storniert. Falls der Passagier ein Haustier an Bord des Schiffes bringt, ohne im Voraus eine Haustierkabine gebucht zu haben, ist der Beförderer berechtigt, dem Passagier den doppelten Preis einer Haustierkabine zu berechnen. Transportarrangements für andere Haustiere als Katzen und Hunde werden mit der Buchungszentrale gesondert vereinbart. Haustiere dürfen an Bord nicht in Bars, Restaurants oder Saunabereiche mitgenommen werden und ihr Aufenthalt in anderen öffentlichen Bereichen ist auf ein Minimum zu beschränken. Der mit einem Haustier reisende Passagier haftet für alle Schäden, die durch das Tier verursacht werden. Der Passagier/die Passagierin muss die von den Behörden geforderten Unterlagen mit sich führen. Falls die Behörden die Einreise eines Haustiers wegen unzureichender Unterlagen verweigern und das Haustier zum Abfahrtshafen zurückgeschickt wird, haftet der Passagier voll für alle dadurch entstehenden Kosten. Zur Haftung des Beförderers Haustiere betreffend siehe nachstehende Klauseln 13, 14 und 17.
Transportkosten für Pferde und Huskies werden gemäß dem Zuschlag für zusätzliche Meter berechnet; die entsprechende Buchung erfolgt ausschließlich über die Buchungszentrale.
9. REISEDOKUMENTE: REISEPASS, VISUM UND ANDERE REISEGENEHMIGUNGEN
EU-Bürger und Bürger der Schweiz: Der Passagier muss einen gültigen Reisepass oder Personalausweis besitzen, der von einem EU-Mitgliedstaat oder der Schweiz ausgestellt ist und vom betreffenden Staat als Reisedokument anerkannt ist. Kinder müssen einen eigenen Pass oder einen offiziellen Personalausweis besitzen.
Bürger anderer Länder: Der Passagier muss einen gültigen Reisepass und weitere erforderliche Reisedokumente besitzen.
Verantwortlichkeit für unzureichende Reisedokumente: Die Passagiere sind selbst dafür verantwortlich, sich zu vergewissern, welche Reisedokumente verlangt werden. Falls der Beförderer oder eine Behörde einem Passagier wegen unzureichender Reisedokumente die Einreise oder den Zugang an Bord verweigert, trägt der Passagier die ihm/ihr oder dem Beförderer entstehenden Kosten (einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückreise).
Beim Check-in im Hafen wird die Identität aller Passagiere überprüft.
10. TICKET
Die Buchungsbestätigung, die der Reisende bei der Reisebuchung erhält, gilt nach vollständiger Bezahlung der Buchung als Reiseticket. Buchungsbestätigungen / Tickets dienen als Nachweis des Beförderungsvertrags mit seinen Allgemeinen Bedingungen und sind persönliche Dokumente, die nur für die Beförderung der in ihnen aufgeführten Personen und Fahrzeuge und den Empfang der darin vermerkten Leistungen gelten. Ein Passagier darf die auf dem Ticket aufgeführten Rechte nicht an eine andere Person übertragen. Eine Person, die ein Ticket im Namen einer anderen Person gebucht hat, gilt als dazu bevollmächtigt, wie auch für die Anerkennung dieser Allgemeinen Bedingungen im Namen der anderen Person.
11. CHECK-IN
Beim Check-in sind ein gültiger Reisepass oder ein offizieller Personalausweis sowie ggf. weitere erforderliche Reisedokumente und die Buchungsbestätigung vorzulegen, die nach Bezahlung der Buchung als Reiseticket gilt. Der Passagier erhält nach Vorlage der vorgenannten Dokumente seine/ihre Bordkarte und den Kabinenschlüssel. Der Check-in schließt je nach Strecke 1 – 2 Stunden vor der angekündigten Abfahrtszeit des Schiffes. Die Passagiere müssen die Check-in-Zeiten einhalten, um den ordnungsgemäßen Ablauf ihrer Einschiffung und des Verladens ihrer Fahrzeuge sicherzustellen und zu verhindern, dass unnötige Verzögerungen der Abfahrt des Schiffes verursacht werden. Die Check-in-Zeiten für jede Strecke findest du unter www.finnlines.com. Falls Passagiere am Check-in eintreffen, wenn dieser bereits geschlossen ist, kann weder ihnen noch ihren Fahrzeugen ein Platz auf dem Schiff garantiert werden.
12. ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN IM TERMINAL, HAFENBEREICH UND AN BORD
GEPÄCKBESCHRÄNKUNGEN AUF DEM SCHIFF: Die Passagiere dürfen in den Terminal oder auf das Schiff keinerlei Gepäck (einschließlich Fahrzeug) oder Handgepäck verbringen, das eine Gefahr oder Unannehmlichkeit für Terminal, Schiff, Personen, anderes Gepäck, Handgepäck oder Ladung verursachen kann. Der Beförderer ist berechtigt, Gepäck und/oder Handgepäck, das er als Ursache oder mögliche Ursache von Gefahren oder Unannehmlichkeiten ansieht, auf Kosten des Passagiers und ohne jegliche Haftung seinerseits an Land zu schaffen, unschädlich zu machen oder zu vernichten.
SICHERHEITSKONTROLLE: Alle Passagiere, Fahrzeuge, Gepäck- und Handgepäckstücke, die an Bord des Schiffes gehen, können im Abfahrtsbereich des Terminals oder an Bord des Schiffes einer Sicherheitskontrolle unterzogen werden. Einem Passagier, der ablehnt, sich einer Sicherheitskontrolle zu unterziehen, kann der Zugang auf das Schiff verwehrt werden; die Behörden werden über diesen Vorgang informiert.
VERLASSEN DES SCHIFFES VOR ABFAHRT: Ein Passagier, der an Bord des Schiffes gegangen ist, darf dieses vor Abfahrt nicht verlassen. Sollte der Passagier dennoch das Schiff verlassen, muss das gesamte Gepäck (sowie das Fahrzeug) und Handgepäck von Bord genommen werden. Ein Passagier, der vor der Abfahrt das Schiff verlassen hat, muss den Beförderer für die Kosten der Ausschiffung und des Entfernens des Fahrzeugs entschädigen.
SICHERHEIT AN BORD: Nachdem sie an Bord gegangen sind, müssen sich die Passagiere mit den in den Kabinen ausgehängten Sicherheitsvorschriften vertraut machen. Sie sind gehalten, die an Bord des Schiffes geltenden Vorschriften einzuhalten und den Ordnungs- und Sicherheitsanweisungen der Schiffsbesatzung Folge zu leisten. Die Passagiere müssen an Bord des Schiffes stets ihre Bordkarte oder den Kabinenschlüssel mit sich führen.
ENTFERNUNG EINES PASSAGIERS VOM SCHIFF: Der Beförderer behält sich das Recht vor, einem Passagier die Beförderung zu verweigern oder ihn von Bord zu nehmen, der eine Gefahr für seine/ihre eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer Passagiere, der Besatzung oder des Schiffs darstellen kann. Ein von Bord entfernter Passagier hat den Beförderer für die Kosten seiner/ihrer Vonbordnahme und des Entfernens seines/ihres Fahrzeugs zu entschädigen.
SICHERHEIT AUF DEM AUTODECK: Alle Gegenstände innerhalb eines Fahrzeugs müssen ordnungsgemäß gesichert sein. Die Handbremse muss während der Reise immer angezogen sein. Es ist verboten, sich während der Reise auf dem Fahrzeugdeck aufzuhalten. Rauchen und offenes Feuer auf dem Fahrzeugdeck sind verboten. Die Ventile der an Wohnwagen/Wohnmobil angeschlossenen Gasbehälter sind während der ganzen Zeit an Bord des Schiffes geschlossen zu halten. Auf den Schiffen besteht aus Sicherheitsgründen Videoüberwachung. Sie erfolgt im Rahmen der geltenden Gesetze und wird durch Hinweisschilder in den überwachten Bereichen angezeigt.
13. HAFTUNG DES BEFÖRDERERS
Die Haftung des Beförderers ist in den Bestimmungen des gemäß nachstehender Klausel 17 anwendbaren Rechts festgelegt. Der Beförderer beschränkt seine Haftung und den Entschädigungsbetrag für Tod oder Verletzung eines Passagiers sowie für Verlust oder Beschädigung des Gepäcks (“Beschränkungen”). Die Beschränkungen beruhen auf dem anwendbaren Recht und dem Athener Übereinkommen von 1974 über die Beförderung von Reisenden und deren Gepäck auf See (in der durch das Protokoll von 2002 geänderten Fassung) (“Athener Übereinkommen”), das gemäß Verordnung (EG) Nr. 392/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates Gesetzeskraft hat. Die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates ist auf Entschädigungen im Zusammenhang mit abgesagten oder verspäteten Abfahrten sowie verspäteten Ankünften anzuwenden.
Beförderer und Passagier vereinbaren, dass die Haftung des Beförderers den in Artikel 8 des Athener Übereinkommens festgelegten Selbstbehalten unterliegt und diese Beträge vom Verlust oder Schaden abzuziehen sind. Der Beförderer haftet nicht für Schäden, Verluste oder Kosten durch Verspätung, die vor Beginn oder nach Ende der Seereise des Passagiers seines Gepäcks gemäß vorstehender Klausel 2 verursacht wurden. Der Beförderer haftet nicht für den Verlust oder die Verletzung von lebenden Tieren, die auf solchen Tiertransporten innenwohnende besondere Risiken zurückzuführen sind. Ungeachtet der in diesen Allgemeinen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen ist die Gesamthaftung des Beförderers je Vorfall nach den Bestimmungen der Haftungsbeschränkung für Seeforderungen unter dem finnischen Seeverkehrskodex oder einschlägigen internationalen Übereinkommen, soweit diese vom gemäß nachstehender Klausel 18 zuständigen Gericht als anwendbar betrachtet werden, immer beschränkt.
Bei offensichtlicher Beschädigung des Gepäcks (sowie von Fahrzeugen) muss der Passagier dies dem Beförderer schriftlich mitteilen: (a) bei Handgepäck vor oder zum Zeitpunkt seiner Ausschiffung; (b) bei allen anderen Gepäckstücken vor oder zum Zeitpunkt ihrer Wiederaushändigung. Falls die Beschädigung des Gepäcks nicht offensichtlich ist, muss die schriftliche Mitteilung dem Beförderer innerhalb von 15 Tagen ab dem Tag der Ausschiffung des Passagiers vorgelegt werden.
Falls eine den Beförderungsvertrag betreffende Streitigkeit nicht durch Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt werden kann, kann der Verbraucher den Consumer Disputes Board (www.kuluttajariita.fi/en) mit der Angelegenheit befassen. Zuvor sollte der Verbraucher die lokalen Büros des Consumer Advisory Service (www.kkv.fi/en/) kontaktieren.
Wenn ein Streit über einen Kaufvertrag nicht durch Verhandlungen zwischen den Parteien beigelegt werden kann, kann sich der Verbraucher an die Verbraucherschlichtungsstelle (www.kuluttajariita.fi/en) wenden.
Bevor er sich an die Verbraucherschlichtungsstelle wendet, sollte er sich an die Verbraucherberatungsstelle der finnischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde wenden (www.kkv.fi/en/).
14. HAFTUNG DER ANGESTELLTEN DES BEFÖRDERERS, SEINER AGENTEN UND SELBSTÄNDIGEN VERTRAGSPARTNER
Falls unmittelbar gegen den Schiffseigentümer, den Charterer, den Manager, den Kapitän, die Besatzung oder eine andere im Dienst des Beförderers stehende Person, einen Agenten oder selbständigen Vertragspartner oder eine andere mit dem Schiff befasste Person geklagt wird, steht diesen Personen das gleiche Recht auf die Abwehr von Ansprüchen und Haftungsbeschränkung zu, auf das sich der Beförderer unter dem Beförderungsvertrag und den in der nachstehenden Klausel 17 angeführten Gesetzen oder dem Athener Übereinkommen berufen kann, so als wären diese Bestimmungen ausdrücklich zugunsten dieser Personen geschaffen worden. Der Beförderer handelt beim Abschluss dieses Beförderungsvertrages nicht nur für sich selbst, sondern auch als Vertreter und Treuhänder für Dritte, soweit auch diese Vertragsparteien sind oder als solche gelten. Der Gesamtbetrag der Entschädigungen, die vom Beförderer und den oben genannten anderen Personen zu leisten sind, darf in keinem Fall die Höchstbeträge überschreiten, die im Beförderungsvertrag und in den gemäß nachstehender Klausel 17 anzuwendenden Gesetzen oder dem Athener Übereinkommen festgelegt sind, sofern dieses anwendbar ist.
15. RECHT DER KÜNDIGUNG EINES VERTRAGS
Die Rechte des Passagiers wie auch des Beförderers auf Kündigung des Beförderungsvertrags sind in dem anwendbaren Recht gemäß nachstehender Klausel 17 festgelegt.
16. DURCHFÜHRUNG DER BEFÖRDERUNG
Der Beförderer ist berechtigt, die Beförderung mit einem anderen als dem bekanntgegebenen oder dem auf dem Ticket angegebenen Schiff durchzuführen.
17. ANZUWENDENDES RECHT
Falls Finnlines Plc der Beförderer ist, unterliegt dieser Beförderungsvertrag finnischem Recht. Falls Rederi Ab Nordö-Link der Beförderer ist, unterliegt dieser Beförderungsvertrag schwedischem Recht. Falls die Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen im Widerspruch zu den zwingenden Bestimmungen des Athener Übereinkommens oder den zwingenden Bestimmungen nationaler Rechtsvorschriften stehen, die auf diesen Beförderungsvertrag betreffende Streitigkeiten anwendbar sind, haben, soweit sie zueinander im Widerspruch stehen, die zwingenden Bestimmungen Vorrang vor den Allgemeinen Bedingungen dieses Beförderungsvertrags. Andernfalls gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Beförderungsbedingungen.
18. GERICHTSBARKEIT
Bei Streitigkeiten, die sich aus diesem Beförderungsvertrag oder ihn betreffend ergeben, entscheiden die nach Wahl des Klägers zuständigen Gerichte
a) am Ort des ständigen Wohnsitzes oder der Hauptniederlassung des Beklagten;
b) am Abfahrtsort oder Ankunftsort des Schiffes nach dem Beförderungsvertrag.
Falls gemäß vorstehender Klausel 17 das Athener Übereinkommen auf den Beförderungsvertrag anwendbar ist, kann die Streitigkeit auf Wahl des Klägers durch das nach Artikel 17 Absatz 1 (c) und (b) des Übereinkommens zuständige Gericht entschieden werden.
04 April 2024